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Deutsche Reisepässe und Personalausweise
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Allgemeine Hinweise und Terminbuchung
Die Passstelle der Botschaft ist für folgende Länder zuständig:
Anguilla, Antigua und Barbuda, Barbados, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Guyana, Montserrat, Suriname, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago.
Die Beantragung eines biometrischen Reisepasses ist nur persönlich in der Passstelle der Botschaft oder im Büro des Honorarkonsuls auf Barbados möglich. Minderjährige Passbewerber ab 6 Jahren müssen ihren Antrag ebenfalls persönlich stellen und von ihren Sorgeberechtigten begleitet werden. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht anwesend ist, ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Passantrag erforderlich.
Anfallende Passgebühren können bei persönlicher Vorsprache nur in der Landeswährung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa - die Belastung erfolgt in Euro, EUR) gezahlt werden. Abhänging vom Kreditkarten ausgebenden Institut können zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Beantragung in Barbados fallen zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle).
Bitte vereinbaren Sie einen Vorsprachetermin über das Online - Terminvergabesystem für Beantragung in der Botschaft.
Für einen Termin in Barbados kontaktieren sie den Honorarkonsul.
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird ein Unzuständigkeitszuschlag fällig (siehe „Gebühren“). Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Sofern Sie über ausländische Urkunden verfügen, müssen diese entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern. Ausführliche Informationen finden Sie unter Familienangelegenheiten.
Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit an, Ihren Pass an unseren Honorarkonsul in Ihrem Land zu übersenden. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen im Voraus bezahlten Briefumschlang/Versandschein eines Kurierunternehmens Ihrer Wahl mit.
Wichtiger Hinweis für Doppelstaater:
Doppelstaater (Erwachsene und Kinder) müssen beachten, dass die Ein- und Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder einem entsprechenden Passersatz, wie zum Beispiel dem Personalausweis, erfolgen kann. Gleichzeitig ist die Ein- und Ausreise aus dem anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit die betroffenen Personen ebenfalls besitzen, nur mit den nationalen Dokumenten dieses Staates erlaubt.
Biometrische Passbilder
Nach der Erfahrung der Botschaft entsprechen die von folgenden Fotografen in Port-of-Spain gefertigten Bilder in der Regel den Vorgaben für Biometrische Passbilder :
„Photo World“ in der Long Circular Mall
„Film Processors“ auf Tragarete Road
Wohnortänderung im Reisepass
Sind Sie nach Anguilla, Antigua und Barbuda, Barbados, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Guyana, Montserrat, Suriname, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen oder Trinidad und Tobago umgezogen und im Pass steht noch Ihr alter Wohnort? Dann muss eine Wohnortsänderung durchgeführt werden. Lesen Sie hier, wie das geht.
Wie beantrage ich?
Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch. Sie müssen nicht persönlich zur Wohnortsänderung kommen, sondern es kann ein Dritter mit Vollmacht für Sie beantragen oder Sie senden Ihre Unterlagen mit einem Antrag Wohnortänderung Kurierservice Ihrer Wahl und fügen der Sendung einen vorab bezahlten Rückversandschein bei.
Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben dieses.
Machen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem wenn Sie persönlich die Wohnortänderung beantragen. Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Reisepass
Antragsformular von Ihnen selbst unterschrieben (bei Minderjährigen: alle Sorgeberechtigten)
Falls Sie nicht selbst zur Wohnortsänderung vorsprechen:
Vollmacht, von Ihnen unterschrieben (bei Minderjährigen: alle Sorgeberechtigten)
Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes immer erforderlich.
Nachweis über die dauerhafte Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts in die Region, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Wasserrechnung sowie Aufenthaltsgenehmigung.
Achtung: Haben Sie mehrere gültige deutsche Pässe, müssen alle zur Wohnortsänderung vorgelegt werden.
Hier können nicht alle Fälle abgebildet werden. In Einzelfällen können weitere Nachweise erforderlich sein.
biometrischer Reisepass (ePass)
Seit dem 1. November 2007 müssen in deutschen biometrischen Reisepässen (ePässe mit bordeauxrotem Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Dies hat zur Folge, dass jeder Antragsteller persönlich bei der Passbehörde vorsprechen muss.
Die Bearbeitungsdauer für biometrische Reisepässe beträgt etwa vier bis fünf Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden.
erforderliche Unterlagen und Informationen
- Antragsformular
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nähere Informationen hierzu am Ende dieser Seite)
Im Original oder in beglaubigter Kopie:
- bisheriger deutscher Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
- Antragsformular für Minderjährige
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nähere Informationen hierzu am Ende dieser Seite)
Im Original oder in beglaubigter Kopie:
- bisheriger deutscher Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
zusätzlich:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
Anfallende Passgebühren können bei persönlicher Vorsprache nur in der Landeswährung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa - die Belastung erfolgt in Euro, EUR) gezahlt werden. Eine Barzahlung in Euro oder Drittwährung ist nicht möglich.
Art des Reiseausweises |
regulärer Betrag |
bei Unzuständigkeit |
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten) |
101,00€ |
171,00€ |
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten) |
123,00€ |
193,00€ |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten) |
68,50€ |
106,00€ |
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten) |
90,50€ |
128,00€ |
Bitte beachten Sie, dass bei einem Expressverfahren ein Zuschlag von 32,00€ erhoben wird.
Bei Beantragung in Barbados fällt eine Zusatzgebühr von 72,24€ an.
Zum 01.01.2024 ändern sich die oben angegebenen Gebühren
Vorläufiger Reisepass
Bei Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen, vorläufigen Reisepass erhalten. Dieser kann, für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb von Trinidad und Tobago, über unsere Honorarkonsuln und für Deutsche mit Wohnsitz in Trinidad und Tobago über die Konsularabteilung der Botschaft persönlich beantragt werden.
Für einen vorläufigen Reisepass werden keine Fingerabdrücke genommen.
Erforderliche Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nähere Informationen hierzu am Ende dieser Seite)
Im Original oder in beglaubigter Kopie:
- bisheriger deutscher Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nähere Informationen hierzu am Ende dieser Seite)
Im Original oder in beglaubigter Kopie:
- bisheriger deutscher Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
zusätzlich:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
Anfallende Passgebühren können bei persönlicher Vorsprache nur in der Landeswährung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa - die Belastung erfolgt in Euro, EUR) gezahlt werden. Eine Zahlung in Euro ist nicht möglich.
Art des Reiseausweises |
regulärer Betrag |
bei Unzuständigkeit |
vorläufiger Reisepass |
70.00€ |
96,00€ |
Bei Beantragung bei einem Honorarkonsul fällt eine Zusatzgebühr von 65,68€ an.
Zum 01.01.2024 ändern sich die oben angegebenen Gebühren.
Ausweisverlust
Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellen die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate sowie einige Honorarkonsuln Reiseausweise als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus. Diese Dokumente werden für die Dauer der Rückreise nach Deutschland, ggf. via Transitstaaten, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.
Möchten Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, finden Sie die benötigten Unterlagen unter der Kategorie „vorläufiger Reisepass“.
Zusätzlich müssen Sie dieses Formular ausfüllen und eine örtliche, polizeiliche Verlustanzeige aufgeben.
Zur Beantragung eines Reiseausweises als Passersatz, setzen Sie sich bitte direkt mit der Konsularabteilung der Botschaft in Verbindung.