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Personalausweis

Une main tient une carte d’identité allemande

Nouvelle carte d’identité, © picture alliance / photothek

31.10.2022 - Artikel

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden.

Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) ausgelesen werden. Weiterhin verfügt der Personalausweis über eine elektronische Ausweisfunktion und ist für die Nutzung der „elektronischen Unterschrift“ vorbereitet.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (www.personalausweisportal.de) finden Sie weitere Informationen zum Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten.

Antragsverfahren:


Terminvereinbarung

Zur Antragstellung muss der Antragsteller persönlich in der Botschaft in Port-of-Spain vorsprechen.

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind müssen Sie den Personalausweis bei der zuständigen Behörde an Ihrem deutschen Wohnort beantragen.

Die Vereinbarung eines Termins für die Beantragung oder Änderung eines Personalausweises erfolgt ausschließlich online.


Erforderliche Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original sowie einfacher Kopie vorzulegen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis (falls vorhanden)
  • Reisepass
  • Geburtsurkunde, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Reisepass eingetragen ist)
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild Was sind geeignete Passfotos? Wichtiger Hinweis zu biometrischen Passbildern
  • Sofern Sie in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde Gültiger Aufenthaltstitel des Landes
  • Falls zutreffend: Ihre Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Falls sich Ihr Name seit Geburt geändert hat: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt
  • Falls Eintrag Ihres Doktortitel gewünscht: Promotionsurkunde


Besonderheiten bei der Personalausweisbeantragung für Personen unter 16 Jahren

Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch den/die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Antragsteller/-innen unter 16 Jahren legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und in Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren) oder Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • Falls ein Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Gebühren

Personalausweis bis 24 Jahre
6 Jahre gültig
52,80 Euro
Personalausweis ab 24 Jahren
10 Jahre gültig
67,00 Euro

Die Gebühr ist in TTD bar oder per Kreditkarte bei Antragstellung zu entrichten.

Chip und Online-Funktion

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf dem Chip des Personalausweises werden - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Der Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahre ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet. Damit können Sie sich nach Eingabe Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN sicher bei Onlinediensten und an Automaten digital ausweisen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürgerinnen und Bürger zur Online-Ausweisfunktion durch. Sie ist im Internet abrufbar unter: Online-Ausweisfunktion

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen die Online-Ausweisfunktion noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann die Online-Ausweisfunktion kostenfrei in der Botschaft eingeschaltet werden.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der PIN erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der Transport-PIN durch eine neue selbstgewählte PIN), die nachträgliche Einschaltung der Online-Ausweisfunktion und das Entsperren eines Personalausweises.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser enthält die fünfstellige Aktivierungs-PIN, die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion und für das Vor-Ort-Auslesen. Heben Sie den Brief, den Sie nach Herstellung Ihres Personalausweises erhalten haben, gut und sicher auf. Dieser PIN-Brief enthält wichtige Informationen.

Der PIN-Brief wird von der Bundesdruckerei in einem gesonderten Kurier an die Botschaft geschickt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Antragsteller ab 24 Jahre: zehn Jahre, Antragsteller bis 24 Jahre: sechs Jahre

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 8 – 10 Wochen

Ist der Besitz eines Personalausweises Pflicht?

Nein. Sollten Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, so ist der Besitz eines Personalausweises nicht zwingend notwendig.

Weitere Informationen

Um Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, arbeitet die Botschaft Port of Spain mit einem Terminvergabesystem, das Ihnen kostenlos rund um die Uhr im Internet zur Verfügung steht. Hier können…

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