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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

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Allgemeine Hinweise

Wenn Sie oder ein Angehöriger sich in einer Notlage befinden, können Sie die deutsche Botschaft in Port-of-Spain montags bis donnerstags zwischen 7.15 Uhr und 15.45 Uhr und freitags bis 12.45 Uhr unter der Nummer +1 868 628 1630 erreichen. Aus Gründen der Barrierefreiheit wurde unter der selben Nummer ein SMS-Service eingerichtet.

Zwischen 15.45 Uhr und 22.00 Uhr ist der Bereitschaftsdienst für Notfälle unter der Nummer+1 868 460 9687 erreichbar.

Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit der Botschaft, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt in Berlin.

Geld- oder Passverlust

Wenn Sie Ihre (Ausweis-) Dokumente verloren haben und insbesondere wenn Ihnen diese gestohlen wurden, geben Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei auf.

Um neue Reisedokumente zu erhalten, setzen Sie sich bitte auch sofort telefonisch oder per E-Mail (info@ports.diplo.de) mit der Botschaft in Verbindung. Wenn Sie sich nur vorübergehend (im Urlaub) im Amtsbezirk aufhalten, muss vor Ausstellung eines neuen Passes Ihre Heimatbehörde beteiligt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie die Botschaft so schnell wie möglich kontaktieren.

Wenn Sie Geld benötigen, bitten Sie Verwandte oder Freunde um Überweisung des benötigten Betrags über schnelle Bankdienste wie „Western Union Money Transfer“, „MoneyGramm“, „PayPal“ u.ä. oder Online-Banking (Geldeingang innerhalb von 24 Stunden).

Krankheit/Unfall

Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Angaben zur Ihrer (Reise-) Krankenversicherung erforderlich. Bei Bedarf kann die Botschaft den ersten Kontakt zur Versicherung in Deutschland oder mit einem lokalen Arzt bzw. Krankenhaus herstellen.

Festnahme

Die lokalen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft umgehend zu unterrichten, wenn ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen wurde. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die Botschaft Port-of-Spain oder den deutschen Honorarkonsul vor Ort informieren zu können. Sie können sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.

Ein Konsularbeamter der Botschaft oder ein Honorarkonsul darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.

Ausführliche Informationen finden Sie hier

Rechtsanwaltslisten aus dem Amtsbezirk

Todesfall

Wenn ein Angehöriger im Amtsbezirk der Botschaft verstorben ist, berät die Botschaft auf Wunsch zu den Möglichkeiten und Kosten sowie zur Abwicklung einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort und kann örtliche Bestattungsunternehmen benennen. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist jedoch nicht möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.


Konsularhilfe-Kooperation der Europäischen Union

Wenn Sie sich in St. Lucia, Guyana oder Suriname in einer akuten Notlage befinden, können Sie sich im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit auch an die dortige französische bzw. niederländische Botschaft wenden. Weitere Informationen finden Sie hier



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