Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Service
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nähere Informationen hierzu am Ende dieser Seite)
Im Original oder in beglaubigter Kopie:
- bisheriger deutscher Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nähere Informationen hierzu am Ende dieser Seite)
Im Original oder in beglaubigter Kopie:
- bisheriger deutscher Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in der Bundesrepublik hatten)
- Aufenthaltserlaubnis
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
- Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
zusätzlich:
- aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
- aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
- Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
- Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann.
Anfallende Passgebühren können bei persönlicher Vorsprache nur in der Landeswährung in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard oder Visa - die Belastung erfolgt in Euro, EUR) gezahlt werden. Eine Zahlung in Euro ist nicht möglich.
Art des Reiseausweises | regulärer Betrag | bei Unzuständigkeit |
vorläufiger Reisepass | 70.00€ | 96,00€ |
Bei Beantragung bei einem Honorarkonsul fällt eine Zusatzgebühr von 65,68€ an.
Zum 01.01.2024 ändern sich die oben angegebenen Gebühren.