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Leben und Arbeiten in der Ostkaribik

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Leben und Arbeiten in Deutschland, © colourbox

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Leben und Arbeiten in der Ostkaribik

Es ist in der Regel möglich, im hiesigen Amtsbezirk eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als drei Monate zu bekommen. Dies hängt aber von verschiedenen Voraussetzungen ab. In der Regel handelt es sich um Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Einwanderungsbehörde.

Aufenthaltsgenehmigung

Erforderlich ist normalerweise die Vorlage eines Rückflugtickets nach Deutschland bzw. eines Weiterflugtickets in ein Land, für das man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Außerdem wird in der Regel die genaue Anschrift im Gastland erfragt und möglicherweise auch überprüft sowie eventuell ein Vermögensnachweis gefordert.

In Trinidad und Tobago ist es durchaus legitim, zunächst als Tourist einzureisen und dann während der vorerst bewilligten Aufenthaltsgenehmigung von drei Monaten einen Antrag auf Permanent Residence zu stellen. Dies scheint in der Praxis nicht nur der günstigste sondern auch der einfachste Weg zu sein, ein längerfristiges Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Arbeitsgenehmigung

Die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung wird sehr restriktiv gehandhabt. Da die Arbeitslosigkeit in der gesamten Region ein großes Problem ist, befolgen die Staaten in der Regel das Prinzip, die einheimische Bevölkerung auf dem Arbeitsmarkt vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ausländer erhalten daher nur in wenigen Fällen eine Arbeitsgenehmigung und nur unter der Voraussetzung, dass es für einen konkreten Arbeitsplatz keine geeignete einheimische Arbeitskraft gibt. Dies muss der potentielle Arbeitgeber bestätigen und sich ggfs. beim zuständigen Ministerium um die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung bemühen.

All dies muss bereits vor der Einreise des Ausländers geklärt sein. Zu beachten ist außerdem, dass das Lohnniveau in der Regel erheblich unter dem europäischer Staaten liegt.
Für Ausländer, die eine eigene Firma gründen und in dieser tätig sein wollen (Hotel, Tauchschule, Restaurant etc.) ist ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Diese wird erteilt, sofern die Größe und Art des Betriebes den Vorgaben der örtlichen Behörden entsprechen. Diese sind schriftlich nicht erfasst und unterliegen häufigen Anpassungen. Ebenfalls zu beachten ist, dass die Vermietung von Zimmern u.U. eine Arbeitserlaubnis und steuerpflichtige Erwerbstätigkeit darstellen kann. Genaueres dazu ist bei den zuständigen Behörden zu erfragen.

Im Falle eines Grundstückskaufes wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Grundeigentum kein Recht auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis vermittelt. Längerfristige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis müssen vielmehr gesondert beim zuständigen Immigration Office beantragt werden. Nicht alle Agenten/Makler geben - aus eigenem Geschäftsinteresse - in dieser Hinsicht korrekte und umfassenden Auskünfte. Es wird dringend angeraten, diese Fragen vor einem eventuellen Grundstückskauf abschließend zu klären.

Für Deutsche, die mit einem/r Staatsangehörigen des Gastlandes verheiratet sind, ist gewöhnlich die Erlangung einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung und auch einer Arbeitserlaubnis relativ unproblematisch, wenn auch mit viel Wartezeit und Bürokratie verbunden. Die Einzelheiten müssen jeweils vor Ort geklärt werden.

In Trinidad und Tobago ist mit Legal Notice No. 56 vom 02. April 1993 die Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden, dass Ausländer, die nach Trinidad und Tobago einreisen, für eine Dauer von 30 Tagen pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Eine Verlängerung dieser Ausnahmeregelung ist nicht möglich.

Informationen für Auslandstätige und Auswanderer

Das Bundesverwaltungsamt stellt Informationsschriften für deutsche Auswanderer oder Auslandstätige zur Verfügung. In diesen Broschüren sind für Sie die wichtigsten und wissenswertesten Informationen zusammengestellt.

Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige


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