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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Deutsche Führerscheine im Ausland

Mit einem deutschen oder Internationalen Führerschein können Sie während des touristischen Aufenthalts in Trinidad und Tobago Auto fahren. Bei einem dauerhaften Aufenthalt in Trinidad und Tobago (länger als 3 Monate) muss eine lokale Fahrerlaubnis eingeholt werden, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.

Umtausch deutscher Führerscheine

Zur Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der EU müssen deutsche Führerscheine seit 2022 nach und nach gegen neue Führerscheine umgetauscht werden.

Wenn Sie Inhaber eines deutschen Führerscheins sind, können Sie dem folgenden Link entnehmen, ob und ggf. wann Ihr bisheriger deutscher Führerschein ungültig wird:
Konsularinfo - Führerschein

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
BMDV - Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? (bund.de)

Örtlich zuständig für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt am Wohnort des Antragstellers. Personen ohne deutschen Wohnsitz können Ihren Antrag im Prinzip bei jedem deutschen Straßenverkehrsamt stellen (§25 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit §73 Absatz 3 FeV). Das BMDV empfiehlt jedoch, sich an die Behörde des letzten Wohnsitzes in Deutschland oder an die Behörde zu wenden, die den vorhandenen Führerschein ausgestellt hat.

Eine Beantragung bei der Deutschen Botschaft ist nicht möglich. Nutzen Sie daher einen Ihrer nächsten Deutschlandaufenthalte, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Dies ist jederzeit auch vor Ablauffrist möglich.

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