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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel


Beantragung einer Rente, Rentenanspruch

Zu rentenrechtlichen Fragen kann die Botschaft nur eingeschränkt beraten. Mehrsprachige Informationen zur Rente und Formulare enthält die Website der Deutschen Rentenversicherung des Bundes (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Bezieher deutscher Renten

Der Zahlungsverkehr von Leistungen der deutschen Rententräger wird in zahlreichen Fällen über den Rentenservice der Deutschen Post AG abgewickelt, den Sie über folgende Webseite kontaktieren können.

Konto- und Adressänderungen können über diese Website auch einfach aus dem Ausland mitgeteilt werden.

Lebensbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die Ihnen die Rententräger in dem Begleitschreiben zur Lebensbescheinigung mitteilen werden.

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen.
Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.
Der jährliche Lebensnachweis kann weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.
Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung (LB)) oder digitaler Lebensnachweis (DLN) finden Sie unter:
www.rentenservice.de/LB
www.rentenservice.de/DLN
Bitte beachten Sie: wenn Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung eine Bestätigungsstelle aufsuchen möchten, können Sie die Lebensbescheinigung auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie ausländischen Behörden an Ihrem Wohnort beglaubigen lassen und müssen nicht unbedingt eine deutsche Vertretung aufsuchen.
Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablett per QR- Code den Nachweis erbringen. Dieses Verfahren ist insbesondere auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, da einige Behörden teilweise keine Bestätigung vornehmen.
Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Wenn Sie zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes:
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutschen Vertretungen. Buchen Sie für die Vorsprache einen entsprechenden Termin in der Rubrik „sonstige Konsulardienste
Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. Eine aktuelle ärztlichen Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite ist notwendig.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es kein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 Euro, zahlbar in TTD



Besteuerung von Renten

Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig.

Das Finanzamt ist wie folgt zu erreichen:

Finanzamt Neubrandenburg

Neustrelitzerstr. 120

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395/380-1144

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de

Antwortformular des Finanzamt Neubrandenburg als Download


Steuerrechtlichen Fragen des Rentenbezugs: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

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