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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel


Beantragung einer Rente, Rentenanspruch

Zu rentenrechtlichen Fragen kann die Botschaft nur eingeschränkt beraten. Mehrsprachige Informationen zur Rente und Formulare enthält die Website der Deutschen Rentenversicherung des Bundes (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Bezieher deutscher Renten

Der Zahlungsverkehr von Leistungen der deutschen Rententräger wird in zahlreichen Fällen über den Rentenservice der Deutschen Post AG abgewickelt, den Sie über folgende Webseite kontaktieren können.

Konto- und Adressänderungen können über diese Website auch einfach aus dem Ausland mitgeteilt werden.

Lebensbescheinigung

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die Ihnen die Rententräger in dem Begleitschreiben zur Lebensbescheinigung mitteilen werden.

Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV wird 2022 nicht fortgeführt.

Das bedeutet, dass eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland ab 2022 wieder erforderlich ist.

Nach den Festlegungen zwischen dem Renten Service und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der gesetzlichen Unfallversicherung werden Lebensbescheinigungen einmal im Jahr angefordert. Der Berechtigte muss die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschreiben und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der er sich ausweisen muss, von einer „amtlichen Stelle“ seines Wohnsitzstaates bestätigen lassen.

Die Vordrucke für die Lebensbescheinigungen werden den Berechtigten zur Mitte des laufenden Jahres zusammen mit den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen übersandt. Eine separate Versendung dieser Vordrucke zu einem anderen Zeitpunkt wäre mit erheblichem zusätzlichen Aufwand und Kosten verbunden.
Sowohl für das Verfahren mit den Lebensbescheinigungen als auch für sämtliche Fragen zu Zahlungen (z.B. Ausbleiben einer Zahlung, Kontowechsel, Todesanzeige, etc.) ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Sollten Rentenberechtigte bis Mitte August kein Formular der Lebensbescheinigung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke auch direkt beim Renten Service entweder im Internet in verschiedenen Sprachen heruntergeladen oder telefonisch oder per Fax hier angefordert werden.

Hier finden Sie das Lebensbescheinigungs-Formular direkt.


Besteuerung von Renten

Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig.

Das Finanzamt ist wie folgt zu erreichen:

Finanzamt Neubrandenburg

Neustrelitzerstr. 120

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395/380-1144

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de

Antwortformular des Finanzamt Neubrandenburg als Download


Steuerrechtlichen Fragen des Rentenbezugs: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/

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