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Chancenkarte zur Jobsuche

Job

Job, © Colourbox

04.06.2024 - Artikel

Was ist die Chancenkarte zur Jobsuche?

Die Chancenkarte kommt für Sie in Frage, wenn Sie noch kein festes Arbeitsplatzangebot haben, sondern zunächst eine Arbeitsstelle in Deutschland suchen wollen.
Info

Wer kann eine Chancenkarte zur Jobsuche beantragen?

Option 1:

Sie besitzen eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation, die in Deutschland voll anerkannt ist. Alternativ haben Sie Ihren Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben.

Option 2:

Sofern Ihr Abschluss nicht in Deutschland anerkannt ist oder vergleichbar ist, können Sie bei Vorlage der folgenden Voraussetzungen eine Chancenkarte zur Jobsuche beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die drei genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen.

1. Sie haben eine berufliche oder akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wichtig ist dabei, dass dieser Abschluss in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss ist es außerdem notwendig, dass dieser eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfordert. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zu diesem Abschluss, den Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen online beantragen können.

  • Alternativ können Sie die positive Auskunft zu Ihrem ausländischen Abschluss der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen durch eine der folgenden Voraussetzungen ersetzen:
  • Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer (AHK), die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt. Mehr Informationen erhalten Sie von der AHK, bei der Sie Ihren Abschluss erworben haben. Allgemeine Informationen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
  • Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss (sog. Defizitbescheid) –> s. Punkt 3. Gleichwertigkeit der Qualifikation

2. Deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) ODER englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER).

3. Mindestens 6 Punkte anhand der untenstehenden Voraussetzungen. Die Punkte werden wie folgt vergeben:

Gleichwertigkeit der Qualifikation - 4 Punkte:
Nachzuweisen durch Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss.
Diese vier Punkte gibt es auch dann, wenn im Fall eines reglementierten Berufs für die Berufsausübungserlaubnis noch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Qualifikation im Mangelberuf -1 Punkt:

Die umfassten Berufe finden sich in den Gruppen 132, 133, 134, 21, 221, 222, 225, 226, 23 oder 25 der internationalen Standardklassifikation für Berufe. Zu den Berufen gehören insbesondere:

  • einige Führungskräfte
  • Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure
  • einige Gesundheitsberufe (u.a. Humanmediziner, Tierärzte, Apotheker, etc.)
  • Lehrkräfte
  • IT-Fachkräfte

Die genaue Auflistung der umfassten Berufe entnehmen Sie bitte der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08)

Berufserfahrung:

Anerkannt werden kann nur bisherige Berufserfahrung, die Sie nach Ihrem Abschluss gesammelt haben und die im Zusammenhang mit Ihrer formalen Qualifikation steht. Hierfür können Sie entweder zwei oder drei Punkte erhalten

  • 2 Punkte für mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
  • 3 Punkte für mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren.

Sprachkenntnisse:

  • Sprachkenntnisse sind durch ALTE-zertifizierte Sprachzertifikate nachzuweisen. Eine Auflistung der anerkennungsfähigen Sprachzertifikate finden Sie in folgender Infobox:

  • Sie können Punkte für deutsche und englische Sprachkenntnisse erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Deutschkenntnisse entweder einen, zwei oder drei Punkte erhalten können. Es wird jeweils das höchste Sprachniveau, das Sie durch ein Zertifikat nachweisen können, angerechnet.

Deutschkenntnisse
Niveau A2 - 1 Punkt oder
Niveau B1 - 2 Punkte oder
Niveau B2 oder besser - 3 Punkte
Englischsprachkenntnisse
Niveau C1 - 1 Punkt

Alter:

  • Bei Antragstellung bis spätestens zum 35. Geburtstag - 2 Punkte
  • Bei Antragstellung bis spätestens zum 40. Geburtstag (und ab dem Tag nach dem 35. Geburtstag) - 1 Punkt
  • Bei Antragstellung ab dem Tag nach dem 40. Geburtstag - 0 (keine) Punkte

Voraufenthalt in Deutschland - 1 Punkt

  • Diesen Punkt erhalten Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Dazu gehören zum Beispiel Aufenthalte zum Studium, Sprachkurs oder zur Beschäftigung. Rein touristische oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen. Als Nachweis können Sie Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel einreichen.

Potenzial des Ehegatten als Fachkraft - 1 Punkt

  • Diesen Punkt erhalten Sie, wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nach Deutschland einwandern möchten und Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt.
  • Wichtig: Ihr Ehegatte muss auch die Grundvoraussetzungen (s. Punkt 1. und 2. Bei Option 2) erfüllen und 5 Punkte erreichen bzw. die Voraussetzungen nach Option 1 erfüllen und das Visum muss bei der gleichen Visastelle beantragt werden und die Einreise muss gemeinsam erfolgen bzw. eine gemeinsame Einreise muss beabsichtigt sein

Selbstcheck: Erfülle ich die Voraussetzungen?

Einen Selbstcheck, um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, finden Sie bei Make it in Germany
und/oder chancenkarte.com


Darf ich mit der Chancenkarte sofort arbeiten?

Solange Sie noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit sind, ist es Ihnen erlaubt, eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen von insgesamt maximal 20 Stunden je Woche auszuüben. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Tätigkeiten ausüben dürfen, für die eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist, sofern Sie diese nicht bereits besitzen. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der Arbeitssuche Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber aufnehmen. Die Probebeschäftigung muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder auf die Aufnahme einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.


Terminvereinbarung für den Visumsantrag


Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie einen Visumsantrag am Computer aus, drucken diesen aus und bringen die Ausdrucke zu Ihrem Termin in der Botschaft mit.

Zusätzlich benötigen wir am Tag der persönlichen Vorsprache in der Visastelle folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte beachten Sie: Alle Dokumente müssen in Englisch oder ins Deutsche übersetzt, im Original und mit einer Kopie (keine Farbkopien) vorgelegt werden und die Unterlagen dürfen nicht getackert sein.

  • 2 biometriefähige Passfotos (nicht älter als sechs Monate)
  • Reisepass (mindestens neun Monate gültig)
  • Visumgebühr in Höhe von 75 EUR in bar oder mit Kreditkarte
  • Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang.
  • Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Suche eines Arbeitsplatzes, inkl. der folgenden Angaben:

- Branche in der ein Arbeitsplatz gesucht werden soll
- Region in der die Arbeitsplatzsuche vorrangig stattfinden soll
- geplanter Aufenthaltsort
- Unterkunft (inkl. Angabe der Adresse, ggfls. Unterkunftsreservierung, Einladung von Freunden/Bekannten, falls die Übernachtung dort erfolgt, etc.)
- Warum ein Arbeitsplatz in Deutschland gesucht werden soll

  • Soweit verfügbar: Nachweise über Ihre Vorbereitung zur Suche eines Arbeitsplatzes (z.B. Einladung zu Bewerbungsgesprächen, etc.)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts von zur Zeit: 12.324€ pro Jahr ( 1027€ pro Monat)

Darüber hinaus sind je nach Option noch die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Option 1:

  • Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation/des Hochschulabschlusses durch zuständige Stelle
  • ggfs. Berufsausübungserlaubnis (wenn die geplante Beschäftigung eine solche erfordert)

Option 2:

  • Auskunft der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen über Ihren Abschluss
  • Alternativ Nachweis über Ausbildung der Kategorie A bei einer Auslandshandelskammer oder Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss (sog. Defizitbescheid)
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) ODER englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)
  • Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen für die Sie Punkte bekommen (Mindestens 6 Punkte)
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation - Bescheid der zuständigen deutschen Behörde im Anerkennungsverfahren über die teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss
  • Qualifikation im Mangelberuf - Motivationsschreiben mit Angabe dazu welchen Beruf Sie ausüben möchten
  • Berufserfahrung - Empfehlungsschreiben/Arbeitszeugnisse der vorherigen Arbeitgeber bzw. vorherige Arbeitsverträge und Trusti bzw. bei Tätigkeit im Ausland anderweitige Renten-/Sozialversicherungsnachweise
  • Sprachkenntnisse - Sprachzertifikate
  • Alter - keine zusätzlichen Nachweise erforderlich, kann durch Passvorlage nachgewiesen werden
  • Voraufenthalt in Deutschland - Kopien von alten Reisepässen und darin enthaltene Visa und Einreisestempel
  • Potenzial des Ehegatten als Fachkraft - Nachzuweisen durch folgende Unterlagen:
  • Heiratsurkunde aus dem Land, in welchem Sie geheiratet haben und
  • bei anderen ausländischen öffentlichen Urkunden ist je nach Ausstellungsland eine Apostille erforderlich.
  • Nachweise über Abschluss des Ehegatten und entsprechende Anerkennungsbescheide der zuständigen Stellen (s. oben) und
  • Nachweis, dass der Ehegatte mindestens 5 Punkte erreicht (das Erreichen der 5 Punkte ist durch die Vorlage der oben beschriebenen Nachweise nachzuweisen)

Bearbeitungszeit nach persönlicher Abgabe des Antrags

In der Regel muss nach Abgabe der vollständigen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen gerechnet werden. Insbesondere dann, wenn Sie sich bereits früher einmal länger in Deutschland aufgehalten haben, kann sich die Bearbeitungszeit aber verlängern.


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