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Urkunden, Apostille

Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde aus einem Land in unserem Amtsbezirk, z. B. eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?
Diese Urkunden können von Ihnen eigenständig bei der jeweils zuständigen lokalen Behörde beschafft werden.
Sie haben bereits die Urkunde, benötigen jedoch eine sog. Apostille?
Nachdem das Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation auch für die Länder im Amtsbezirk der Botschaft (mit Ausnahme von Guyana) in Kraft getreten ist, werden diese Urkunden nicht mehr durch die deutsche Botschaft legalisiert. Die Bestätigung der Authentizität der Urkunden (z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) erfolgt nach Art. 3 des Haager Übereinkommens durch den jeweiligen Staat, in dem die Urkunden mit der „Apostille“ versehen werden.
Weitere Informationen zur Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden in Deutschland und zur Apostille finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes